Sämtliche durchgeführten Impfungen müssen in einem vom Tierarzt bestätigten Impfpaß nachgewiesen werden. Dieser ist – wie Stammbaum und Besitztransfer – „ein Teil“ der Katze und bereits im Kaufpreis enthalten. Sie sind mit dem Tier bei der Übergabe auszuhändigen.
Alle Züchter sind verpflichtet kein Jungtier ohne vollständige Grundimmunisierungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen abzugeben. Diese beiden Impfungen können zusammengefaßt in einer Spritze als Kombinationsimpfung gegeben werden, allerdings müssen die Kätzchen mindestens acht bis neun Wochen alt sein, da erst zu diesem Zeitpunkt das Immunsystem der Tiere soweit aufgebaut ist, daß es Antikörper bilden kann, die die Tiere vor einer Infektion schützen. Die Impfung gegen
Katzenseuche wird zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft, danach einmal jährlich zur Auffrischung.
Katzenschnupfen wird ebenfalls zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft, danach einmal jährlich zur Auffrischung.
Noch einmal: Die vorgenannten Impfungen sind absolute Pflichtimpfungen für Züchter!